VERKAUFSBEDINGUNGEN (AGB)


1. Geltungsbereich

1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen aus dem Internet-Geschäft zwischen dem Kunden und der Firma MEGA Möbel SB GmbH. Sie werden vom Kunden in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Von diesen Bedingungen abweichenden Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Kunden, wird hiermit widersprochen. 

 1.2 Kunden im Sinne der Ziffer I.1 sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer, wobei ein Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt

2. Vertragspartner


Verträge schließen Sie mit:
Mega Möbel SB GmbH
Hauptstraße 74
79730 Murg 

Telefon: 07763 / 8000 – 0
Fax: 07763 / 8000 - 80
Email: info@brotz.de
Handelsregister-Nr.: HRB 411297
Handelsregister: Freiburg
Geschäftsführer: Fridolin Brotz, Dr. Thorsten Brotz, Patricia Brotz-Hartmann


Umsatzsteuer- Identifikationsnummer: DE 1420693802
Umsatzsteuer – Nr.: 16033 / 34017

3. Vertragsabschluss

(1) Der Käufer kann eine verbindliche Bestellung tätigen; er gibt damit ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Der Käufer ist an seine Bestellung (Vertragsangebot) 3 Wochen gebunden.

(2) Mit Ablauf dieser Frist kommt der Vertrag zustande, wenn der Verkäufer das Vertragsangebot nicht vorher schriftlich abgelehnt hat.

(3) Der Vertrag gilt auch dann als geschlossen, wenn er beiderseits unterschrieben wird oder der Verkäufer schriftlich die Annahme der Bestellung (des Vertragsangebotes) erklärt oder der Verkäufer Vorauszahlungen auf den Kaufpreis annimmt.

(4) Für Online- und Teilzahlungs- bzw. Ratenzahlungsgeschäfte gelten gesonderte Regelungen, insbesondere bezüglich des Widerrufs- und Warenrückgaberechtes des Käufers.

4. Vertragsinhalt

Grundlage des Vertrages sind die in der unterzeichneten Bestellung festgelegten Vereinbarungen. Ergänzend gelten die nachstehenden Bedingungen.

5. Zahlung und Zahlungsverzug

(1) Die Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Soweit Abweichendes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe/Abnahme zur Zahlung fällig.

(3) Bei Preisvereinbarung in EURO ist Zahlung nur in dieser Währung zulässig. Eventuelle Verluste – zum Beispiel durch Umrechnung oder grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr – gehen zu Lasten des Käufers.

(4) Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach kommt der Käufer mit seiner Zahlungspflicht auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet.

(5) Für das Zurückbehaltungsrecht des Käufers bei Vorliegen eines Mangels gelten die gesetzlichen Regelungen. Danach kann der Käufer bei verhältnismäßiger Geringfügigkeit des Mangels bis zu dessen Beseitigung nur die Zahlung eines angemessenen Teils des Preises, in der Regel das Drei- bis Fünffache der Mangelbeseitigungskosten, verweigern. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht im Fall der Kaufpreisminderung.

(6) Gerät der Käufer in Zahlungsverzug und leistet er auch keine Zahlung, nachdem ihm der Verkäufer eine angemessene Nachfrist gesetzt hat, oder verweigert der Käufer die Zahlung der bestellten Ware ernsthaft und endgültig, ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu fordern.

(7) Als pauschalen Schadensersatz kann der Verkäufer in diesen Fällen 30% des Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Lieferung / Lieferfristen

(1) Genannte Lieferfristen und Liefertermine gelten, soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart ist, nur annähernd.

(2) Mit vom Käufer nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen verlieren auch fest vereinbarte Liefertermine die Verbindlichkeit.

(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie im Interesse des Käufers liegen und ihm zumutbar sind. Erfüllt der Verkäufer nach Teillieferungen die Restleistung trotz Aufforderung mit angemessener Fristsetzung durch den Käufer nicht, kann der Käufer Schadensersatz statt Erfüllung der ganzen Leistung nur verlangen, oder vom gesamten Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der teilweisen Erfüllung des Vertrages kein Interesse hat.

(4) Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend bei vomVerkäufer nicht zu vertretenden Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder dem seiner Vorlieferanten, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie in Fällen höherer Gewalt, die auf unvorhergesehenen und unverschuldeten Ereignissen beruhen.

(5) Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers liegen, z.B. bei Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs-und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel usw.

(6) Im Falle des Lieferverzuges ist der Käufer zum Rücktritt oder zur Forderung von Schadensersatz statt Leistung nur berechtigt, wenn er nach Ablauf der vereinbarten oder nach vorstehenden Absätzen (2) bis (5) verlängerten Lieferfrist die Lieferung anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens beim Verkäufer an den Käufererfolgt. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Leistung/Lieferung ernsthaft und endgültig verweigert.

(7) Wird die Lieferung dadurch unmöglich, dass die Vorlieferanten den Verkäufer ohne dessen Verschulden nicht beliefern und eine anderweitige Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbaren Aufwand möglich wäre, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Über diese Umstände wird der Verkäufer den Käufer unverzüglich benachrichtigen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen des Käufers werden zurückerstattet. Weitergehende gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Abnahme /Abnahmeverzug

(1) Der Käufer ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen.

(2) Nimmt der Käufer die bestellte Ware ohne rechtfertigenden Grund zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab oder ruft der Käufer die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Käufer auch nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Abnahme, so ist der Verkäuferberechtigt, nach seiner Wahl vom Vertrag zurück zu treten und Schadensersatz zu verlangen oder Schadensersatz statt Erfüllung zu fordern.

(3) Der ernsthaften und endgültigen Verweigerung der Abnahme steht die ungerechtfertigte Erklärung gleich, der Vertrag werde storniert.

(4) Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter Ziffer III (7) dieser Bedingungen entsprechend.

(5) Dauert der Verzug des Käufers länger als einen Monat, kann der Verkäufer für die Lagerung der Ware Schadensersatz in Höhe der örtlichen Speditionssätze verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Schaden nicht oder nicht in der Höhe der örtlichen Speditionssätze entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

(6) Ein Grund zur berechtigten Verweigerung der Abnahme durch den Käufer liegt immer dann vor, wenn eine gesetzliche Regelung die Abnahmeverweigerung rechtfertigt, insbesondere wenn die Ware einen nicht nur unwesentlichen Mangel aufweist oder der Käufer wirksam vom Vertrag zurückgetreten ist.

8. Gefahrübergang

(1) Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis bezahlen zu müssen, geht mit der Übergabe/Abnahme auf den Käufer über.

(2) Bei Anlieferung auf Baustelle oder mehrtägigen Montagen, beispielsweise von Küchen, trägt der Käufer die Gefahr auch für solche Schäden, die die Ware erleidet während sie sich ohne Anwesenheit der Mitarbeiter des Verkäufers in seinem Obhutbereich (z.B. Baustelle) befindet.VII. Montage(1) Ist Montage und/oder Aufstellung vereinbart, so ist Voraussetzung, dass diese hinsichtlich der örtlichen Gegebenheiten (Wände, Fußböden, Zuwege) möglich ist und ein funktionierender Elektro- und Wasseranschluss zur Verfügung steht.

(2) Sind hinsichtlich der Montage aufzuhängender Einrichtungsgegenstände wegen der Eignung der vorhandenen Wände besondere zusätzliche Aufwendungen erforderlich, so kann der Verkäufer diese zusätzlichen Leistungen gesondert in Rechnung stellen.

(3) Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung ist die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf nicht Bestandteil der vom Verkäufer zu erbringenden Montageleistungen.

(4) Die Mitarbeiter des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen.

9. Mängelhaftung

(1) Die Mängelhaftung richtet sich unter Berücksichtigung dieser Bedingungen nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Für die Beurteilung der Angemessenheit der Nacherfüllungsfrist sind die Schwierigkeiten des Verkäufers hinsichtlich der Lieferfähigkeit seines Lieferanten zu berücksichtigen.

(3) Beschreibungen der Ware in Prospekten, Katalogen und Werbemitteln stellen bloße Beschaffenheitsangaben dar. Garantien, Zusicherungen von Eigenschaften oder die Zusicherung besonderer Einstandspflichten gelten nur als abgegeben, wenn die Begriffe „Garantie“ oder „Zusicherung“ ausdrücklich genannt werden.

(4) Ist lediglich eine gelieferte Einzelteilkomponente mit einem Mangel behaftet, ist der Verkäufer berechtigt, das Ersatzlieferungsverlangen des Käufers durch Leistung einer mangelfreien Einzelkomponente zu erfüllen.

(5) Ist die Ware mit einem Mangel behaftet, der nur zu einer unerheblichen funktionellen und ästhetischen Beeinträchtigung führt, so ist der Käufer nur zur Minderung berechtigt.

(6) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung der Räume, sonstige Temperatur- oder Witterungseinflüsse und unsachgemäße Behandlung entstehen.

(7) Bei serienmäßig hergestellten Möbeln besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, bei Vertragsabschluss wurde ausdrücklich eine derartige Vereinbarung getroffen.

(8) Handelsübliche, dem Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei den verwandtenMaterialien, z.B. bei Holz- oder Steinoberflächen, Textilien (z.B. Möbel oder Dekorationsstoffe) oder bei Leder bleiben vorbehalten.

(9) Bei Kastenmöbeln bezieht sich die Holzbezeichnung auf die wesentlichen Flächen der Front. Die Mitverwendung anderer Holz-, Folien- oder Kunststoffarten, etwa für Seitenteile, Rückwand und Innenausstattung, ist zulässig und stellt keinen Mangel der Ware dar.

(10) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie unmöglich oder nur unter Aufwendung unverhältnismäßiger Kosten möglich ist.

(11) Ansprüche wegen Mängeln verjähren bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre nach der Ablieferung, beigelieferten Muster- und Ausstellungsstücken 12 Monate nach der Übergabe/Abnahme.

10. Haftung

(1) Schadensersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, Anspruch auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung oder Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen nach § 439 Abs. 2 BGB, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, falls eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde oder falls dem Verkäuferoder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Haftungsausschluss gilt auch nicht bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz und ebenso nicht bei einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder Zusicherung von Eigenschaften, sofern gerade der Gegenstand der Garantie oder der Zusicherung die Haftung auslöst.

(2) Im Falle einer Haftung bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

9. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.

(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für Dritte bestimmt sind. Er wird den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinweisen.

11. Warenrücknahme

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Mega Möbel SB, Hauptstraße 74, D-79730 Murg, Tel: +49 (0) 77 63 / 80 00 - 0, Fax: +49 (0) 77 63 / 80 00 - 80 , Email: info@brotz.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefon, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie uns die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Paketversandfähige und nicht paketversandfähige Waren sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Die Rücksendung paketversandfähiger Ware aus Deutschland ist zu richten an:

Mega Möbel SB
Am Bahndamm 9
D-79730 Murg

Die Rücksendung paketversandfähiger Ware aus der Schweiz ist zu richten an:

Post CH AG
Rücksendung Mega Möbel
Postlagernd
Langackerstrasse 1
4332 Stein AG

Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung paketversandfähiger Waren sowie die unmittelbaren Kosten der Rücksendung nicht paketversandfähiger Waren. Die Kosten für nicht paketversandfähige Waren werden auf höchstens etwa 150 EUR geschätzt, wenn der Transport in Deutschland erfolgt. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung aus der Schweiz betragen 49 € (bis 50 km Anfahrtsweg) bzw. 89 € (ab 50 km Anfahrtsweg).

Ausschluss des Widerrufrechts

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei folgenden Verträgen:

Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Für Gerichtsstand und Erfüllungsort gelten grundsätzlich die gesetzlich Regelungen der Zivilprozessordnung bzw. des Bürgerlichen Gesetzbuches.

(2) Wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Hauptsitz des Verkäufers.

13. Schlussbestimmungen

(1) Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhobene personenbezogene Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

Stand: Juni 2013